2G Regel im Golfsport
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
das Land NRW hat mit Gültigkeit ab dem heutigen Datum (24.11.2021) eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt, die auch für den Golfsport Änderungen zur Folge hat.
Ab sofort ist die Ausübung des Golfsports (Golfplatz und Übungseinrichtungen), nur Personen aus der Gruppe der 2G (geimpft oder genesen) gestattet. Hierbei ist es unerheblich ob Sie individuell oder gemeinsam die Anlage nutzen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.
Wir als Golfclub sind verpflichtet diese Regelung zu kontrollieren. Bitte rechnen Sie deshalb mit stichprobenartigen Kontrollen. Führen Sie Ihre Nachweise zur Immunisierung stets mit sich.
Berechtigung zu Kontrollen haben unsere Pros Michael Lauermann und Ulrich Holt, Frau Meiseberg aus dem Sekretariat sowie die Vorstandsmitglieder. Sanktionen bei Nichteinhaltung der 2G Regelung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Der Vorstand