Corona Update 30.10.2010
Golfplatz bleibt geöffnet
Spiel in 2er Gruppen
Liebe Mitglieder,
gemäß der neuen Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 können wir unseren Golfsport auch im November weiter ausüben. Heißt es doch in der Verordnung unter §9 Sport:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Da es sich beim Golfsport um eine Individualsportart handelt und dieser außerhalb geschlossener Räumlichkeiten der Sportanlage ausgeübt wird, bleibt unsere Anlage geöffnet. Gemäß der Verordnung ist Golf alleine zu zweit, oder mit Personen des gleichen Hausstands somit weiterhin erlaubt. Da Wettbewerbe allerdings nur noch in Profiligen und anderen berufsmäßigen Sportausübungen zulässig sind, muss auf alle Golfturniere im Club verzichtet werden.
In unserem Albatros Buchungssystem haben wir das Startzeitensystem umgestellt. Ab Montag können sie Buchungen bis zu einer Gruppengröße von 2 Personen vornehmen. Die Abstände zwischen den Startzeiten sind auf 10 Minuten reduziert. Wir bitten um Verständnis, dass größere Spielgruppen auch mit Personen des eigenen Hausstands momentan nicht möglich sind.
Bitte beachten Sie auch unser angepasstes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept Covid-19_V9.
Der Vorstand