Neue Coronaschutzverordnung – Wiedereinführung Startzeiten

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

 

die Corona Schutzverordnung des Landes NRW hat sich erneut geändert. Der Zutritt zu der Golfanlage und allen Übungsbereichen ist weiterhin ausschließlich nur immunisierten Personen (2G-Regel, vollständig geimpft oder genesen) gestattet. Der Verein ist jetzt allerdings zur Kontrolle und Nachverfolgung verpflichtet.

Es ist nicht mehr ausreichend, stichprobenartig zu kontrollieren.

 

Um den Spielbetrieb wie gewohnt aufrecht erhalten zu können, wird daher das bekannte Startzeiten Reservierungsportal „Albatros“ wieder aktiviert.

 

Damit Sie Startzeiten buchen können, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Nachweis zur Immunisierung (vollständig geimpft oder genesen) vorlegen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen im Sekretariat persönlich oder per E-Mail ein.

 

Wir werden Sie nach Erhalt und Prüfung für das Startzeitenportal freischalten. Ohne Vorlage Ihres Nachweises zur Immunisierung dürfen Sie die Golfanlage und die Übungseinrichtungen nicht nutzen.

 

Auch unsere Greenfee Gäste müssen Ihren Status zur Immunisierung vor Spielbeginn auf gleiche Weise nachweisen.

 

Ausführliche Informationen zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die Nutzung der Golfanlage finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Grundsätzlich bedeutet dies für uns alle einen hohen zusätzlichen Aufwand. Wir dürfen uns aber glücklich schätzenunseren schönen Sport weiter ausüben zu dürfen.

 

Der Vorstand